
Auf der Suche nach den jagdlichen Hinterlassenschaften König Friedrich Wilhelms I. findet man auch zahlreiche Edikte (von lat. edicere „verordnen, bekanntmachen“ = veröffentlichte Erlasse mit Gesetzeskraft), die sich mit Beschränkungen der Jagdausübung, der Festlegung von Schonzeiten und Maßnahmen „gegen die überhand nehmenden Wilddiebereyen“ befassen. Die umfangreichste Regelung zur Forstwirtschaft und zur Jagd stellt die im antiquarischen Buchhandel auch als Reprint erhältliche Holz-Mast und Jagd-Ordnung vom 20. Mai 1720 dar (nachstehend nur Titel und Inhaltsverzeichnis Bitte klicken Sie weiter oben auf den TITEL des Artikels, um ihn ganz zu lesen!>